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Energieausweis - wie viel verbraucht ihr Haus? - BRATEK Immobilien

Das Thema der Energieausweise ist für viele Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer verwirrend und überfordernd. Häufig ist nicht klar, was ein Energieausweis ist, mit welchen Kosten dieser verbunden ist, wozu dieser benötigt wird und wer diesen ausstellen darf. Wir von BRATEK Immobilien klären Sie auf!

Energieausweis – alle wichtigen Infos in Kürze

Das Thema der Energieausweise ist für viele Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer verwirrend und überfordernd. Häufig ist nicht klar, was ein Energieausweis ist, mit welchen Kosten dieser verbunden ist, wozu dieser benötigt wird und wer diesen ausstellen darf. In diesem Artikel klären wir von Bratek Immobilien, Ihre Immobilienexpertinnen und -experten aus Stuttgart, in aller Kürze diese Fragen und geben Ihnen die wichtigsten Informationen, die Sie als Immobilienbesitzerin oder Immobilienbesitzer benötigen.

Was ist ein Energieausweis und wann wird er benötigt?

Ein Energieausweis gibt den energetischen Zustand Ihres Hauses an und bildet somit den Energieverbrauch von Gebäuden ab. Das ist wichtig, um die Kosten von Gebäuden richtig einzuschätzen und vergleichbar gegenüber anderen Gebäuden zu machen. In der Energiesparverordnung ist seit 2014 gesetzlich geregelt, dass beim Verkauf von Wohngebäuden ein Energieausweis vorzulegen ist. 

Wird dies missachtet, werden Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000 Euro verhängt. Es spielt dabei keine Rolle, ob sich die beteiligten Parteien im Kaufvertrag darauf einigen, dass auf ein Energieausweis verzichtet werden kann. Ausgenommen von der Energieausweispflicht sind denkmalgeschützte Häuser, Gebäude, deren Nutzfläche weniger als 50 Quadratmeter beträgt und Häuser, die nach dem Kauf abgerissen werden sollen.

Energieausweis mit Mehrfamilienhäusern in Stuttgart

© adobeStock/Eisenhans

Angaben in einem Energieausweis

Den Energieausweis müssen Sie spätestens beim Besichtigungstermin vorlegen und an die neue Besitzerin bzw. den neuen Besitzer übergeben, sobald der Kaufvertrag abgeschlossen ist. Folgende Angaben finden sich darin:

  • Baujahr
  • Heizungsart
  • Energieausweistyp
  • Energiebedarf bzw. -verbrauch
  • Energieeffizienzklasse

Die Angaben des Energieausweises müssen, insofern der Energieausweis der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer schon beim Aufgeben eines Inserates vorliegt, verpflichtend auch im Inserat aufgeführt werden. Hierbei gibt es eine farbige Skala, die von grün bis rot reicht und den jeweiligen Verbrauch, wie es von Elektrogeräten bekannt ist, einer Farbe zuordnet.

Die zwei Arten: Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Es gibt zwei Typen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Im Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Energiebedarf, der sich aus den abgerechneten Verbrauchswerten der letzten drei Jahre errechnet, angegeben. Für den Bedarfsausweis hingegen wird das Gebäude einer Analyse unterzogen. Dach, Fenster, Wände, Heizung und allgemeine Beschaffenheit werden untersucht und darauf basierend von einer Expertin oder einem Experten ein theoretischer Energiebedarf ermittelt. Dies kann mitunter problematisch werden, weil der tatsächliche Verbrauch nicht beachtet wird. Außerdem können je nach Ausstellerin bzw. Aussteller verschiedene Analysemethoden verwendet worden sein, die je zu verschiedenen Ergebnissen führen.

Deswegen ist der Bedarfsausweis lediglich als grobe Einschätzung zum tatsächlichen Verbrauch zu verstehen. Ebenso muss der Verbrauchsausweis kritisch betrachtet werden. Dieser gibt nämlich das Energieverhalten und die Energiesparsamkeit der Bewohnerinnen und Bewohner nicht an. Allein auf der Grundlage des Energieausweises ist es also nicht möglich, die Kosten für die neue Eigentümerin bzw. den neuen Eigentümer vorherzusagen. 

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Laut dem Immobilienverband Deutschland sind alle Personen ausstellungsberechtigt, die eine entsprechende Qualifikation nachweisen können. Hierzu zählen Ingenieurinnen und Ingenieure, Architektinnen und Architekten, Physikerinnen und Physiker sowie Handwerkerinnen und Handwerker. Bei Neubauten wird der Energieausweis von Architektinnen und Architekten oder Bauingenieurinnen und Bauingenieuren ausgestellt.

Bei Bedarfsausweisen müssen Sie mit Kosten von ungefähr 300 Euro rechnen, bei Verbrauchsausweisen von ungefähr 100 Euro. Das Angebot an Energieausweisen ist unübersichtlich und kann schnell überfordernd sein. Wir empfehlen Ihnen, sich von uns beraten zu lassen. Wir verfügen über mehrjährige Erfahrung und können Ihnen sagen, welchen Ausweistyp Sie benötigen und welchen Ausstellern zu vertrauen ist.