Do, 01.12.2022
Wohneigentum: Neue Förderung kommt nicht vor Juni 2023

Die Bundesregierung plant für 2023 eine neue Wohneigentumsförderung, voraussichtlich ab dem zweiten Quartal. Für Familien mit einem bestimmten Jahreseinkommen soll es dann zinsverbilligte KfW-Kredite geben – als Ersatz für das Baukindergeld, das Ende 2022 ausläuft.

Die Ampel-Koalition will sogenannte Schwellenhaushalte beim Kauf von Wohneigentum unterstützen. Nach Ablauf des Baukindergeldes Ende 2022 soll es ein neues Förderprogramm geben, teilte die Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion mit. Allerdings erst ab Juni 2023.

Die Förderung soll sich ausschließlich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und mit einem maximalen zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro richten. Für jedes weitere minderjährige Kind erhöht sich das Einkommen um 10.000 Euro. Vorgesehen sind zinsverbilligte Darlehensangebote von 140.000 bis maximal 240.000 Euro über die staatliche Förderbank KfW.

Baukindergeld: Anträge noch bis Ende 2022

Das Baukindergeld war viel in der Kritik – zu teuer und das falsche Instrument, um Wohneigentum zu fördern. Zum Jahresende läuft es aus. Zuschüsse können noch bis zum 31.12.2022 im „Rahmen der verfügbaren Mittel“ beantragt werden, wie das Bundesbauministerium mitteilte. Seit dem Beginn der Förderung, die zum 1.1.2018 eingeführt wurde, standen insgesamt 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung.

Die Wohneigentumsförderung kam bereits mit dem Baukindergeld in erster Linie Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zugute, hat das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) evaluiert: Mehr als die Hälfte der geförderten Haushalte verfüge über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 30.000 und 60.000 Euro, rund ein Viertel von weniger als 30.000 Euro. Im untersten Einkommensviertel der Geförderten gaben mehr als die Hälfte der für die Evaluation Befragten an, dass die Förderung maßgeblich für ihre Entscheidung war, Wohneigentum zu erwerben.

Ausschlaggebend für das Baukindergeld ist ebenfalls das „steuerpflichtige Einkommen“: Wenn das zu versteuernde Einkommen im zweiten und dritten Jahr vor Antragsstellung im Schnitt maximal 75.000 Euro beträgt, besteht Anspruch auf Zahlung von Baukindergeld. Mit einem Kind liegt die Grenze bei 90.000 Euro. Entscheidend ist die Anzahl der Kinder bei Antragstellung. Für jedes weitere Kind kommen 15.000 Euro hinzu. Eine Familie mit einem Kind erhält maximal 12.000 Euro Baukindergeld, eine Familie mit drei Kindern 36.000 Euro. Bayern beteiligt sich mit einem Zuschuss von 300 Euro extra pro Jahr und Kind: Um an das „Baukindergeld Plus“ zu kommen, muss die Familie zehn Jahre selbst in der Immobilie wohnen.

Neue Wohneigentumsförderung gilt nicht für Bestand

Der BBSR-Bericht zeigt auch, dass der Zuschuss aus dem Baukindergeld regional sehr unterschiedlich eingesetzt wurde. In ländlicheren und schrumpfenden Regionen waren es meistens Bestandsimmobilien, die gekauft wurden – die neue KfW-Förderung schließt den Kauf im Bestand aus. Im Umland der Städte war der Neubauanteil am geförderten Wohneigentum mit 31 Prozent im regionalen Vergleich am höchsten.

Mit der neuen Wohneigentumsförderung dürfen nur Neubauten zur eigenen Wohnnutzung in Deutschland gekauft werden, die mindestens den Standard klimafreundliches Gebäude (KFG) Basisstufe erfüllen. Die Bundesregierung wolle damit Anreize zur Schaffung von energetisch hochwertigem Wohneigentum setzen, heißt es in der Antwort der Regierung.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte erstmals im September 2022 öffentlich gemacht, dass sie Wohneigentum künftig mit Billig-Krediten fördern will. Zur Verfügung stehen dafür rund eine Milliarde Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds.

Quelle: Haufe Online Redaktion