Do, 24.09.2020
Städte dürfen Airbnb-Vermietung verbieten

Weil sie ihre Wohnung ohne Genehmigung über Airbnb vermieten, müssen zwei Eigentümer aus Paris 15.000 Euro Strafe zahlen. Dagegen ziehen sie bis vor Europas höchstes Gericht – und erleiden eine Schlappe. Die Richter schaffen damit auch eine Rechtsgrundlage für andere Metropolen in der EU.

EU-Staaten dürfen im Kampf gegen Wohnungsmangel die Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb einschränken. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die obersten EU-Richter bestätigten eine französische Regelung, wonach die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen in Großstädten mit mehr als 200.000 Einwohnern und nahe Paris einer Genehmigung bedarf. Das verstoße nicht gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, sofern zwingende Gründe des Allgemeininteresses vorlägen. Und der Kampf gegen den Wohnungsmangel sei solch ein zwingender Grund.

Frankreich hatte eine solche Genehmigungspflicht für den Großraum Paris und alle Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern eingeführt. Weil sie sich nicht daran hielten, wurden die Eigentümer zweier Studios in Paris zu Geldstrafen von je 15.000 Euro verurteilt. Sie mussten die Wohnungen wieder auf dem normalen Mietmarkt anbieten. Die Eigentümer riefen daraufhin den französischen Kassationshof an. Dieser wandte sich an den EuGH, um die Frage zu klären, ob die nationale Richtlinie im Einklang mit europäischem Recht steht. Das tut sie, entschied der Gerichtshof.

Mit der Genehmigungspflicht solle ein System zur Bekämpfung des Wohnungsmangels geschaffen werden, „um der Verschlechterung der Bedingungen für den Zugang zu Wohnraum und der Verschärfung der Spannungen auf den Immobilienmärkten Rechnung zu tragen, was einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellt“. Die Maßnahmen seien verhältnismäßig – das angestrebte Ziel könne nicht durch eine mildere Regelung erreicht werden.

Quelle: ntv.de