Mi, 22.05.2024
SPD will Ausweitung der Mietpreisbremse auf möblierte Wohnungen

Keine Ausnahmen mehr für möblierte oder kurzzeitig vermietete Wohnungen: Die SPD will die Mietpreisbremse erweitern. Ziel sei mehr Transparenz und bezahlbarer Wohnraum.

Die SPD will sich für eine Ausweitung der Mietpreisbremse bei Neubauten und möblierten Wohnungen einsetzen. Bislang gilt die Mietpreisbremse nicht für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt oder vermietet wurden. Diese Ausnahme von der Mietpreisbremse will die SPD nun von 2014 auf 2024 hochsetzen, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese der Düsseldorfer Rheinischen Post.

Die Ampelkoalition hatte sich Mitte April auf die Verlängerung der 2025 auslaufenden Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Eigentümerverband hat angekündigt, dagegen zu klagen. Die Verlängerung sei ein wichtiges Signal, nun müsse die Bremse aber noch wirksam gestaltet werden, sagte Wiese. Mit Blick auf die aktuellen Mietpreisentwicklungen müsse dafür gesorgt werden, „dass auch die Neuvermietung dieser Wohnungen in angespannten Mietmärkten nur innerhalb der Grenzen der Mietpreisbremse erfolgen kann“.

Umgehung der Mietpreisbremse vermeiden

Zudem will die SPD-Fraktion gegen die Umgehung der Mietpreisbremse durch möblierte und befristete Mietverhältnisse vorgehen. „Es würde schon helfen, wenn Möblierungszuschläge gesondert ausgewiesen werden, damit die Höhe der Miete für eine möblierte Wohnung transparent ist“, sagte Wiese dazu. Zudem sollten Verträge mit einer Mietdauer über sechs Monate nicht mehr als nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet gelten, damit die Mietpreisbremse wirken könne. Einer Studie zufolge bieten Vermieter zunehmend möblierte Wohnungen an und das oft nur für kurze Mietdauern, womit die Mietpreisbremse umgangen wird. Es könne sein, heißt es in der Studie, dass Vermieter möblierten Wohnraums auf die Einführung der Mietpreisbremse reagiert hätten, indem sie nur noch zum vorübergehenden Gebrauch vermieteten, was nicht unter die Mietpreisbremse fällt.

Die Ampelregierung hat sich weitere Maßnahmen zum Mieterschutz vorgenommen. So sollen die Kappungsgrenzen, welche die zulässige Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren festlegen, in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt von 15 auf elf Prozent absinken. Darauf konnten sich die Koalitionspartner vor allem mit der FDP aber noch nicht einigen.

Quelle: ZEIT ONLINE