Do, 28.03.2019
Mietpreisbremse in Hessen – Mieter haben keinen Anspruch auf Schadensersatz

Mieter in Hessen bekommen keinen Schadensersatz für mutmaßlich zu hohe Mieten, urteilte das Landgericht Frankfurt. Die Kläger hatten vom Bundesland eine Entschädigung für die unwirksame Mietpreisbremse verlangt.

Mieter bekommen keinen Schadensersatz vom Land Hessen, obwohl es bei der Verordnung der Mietpreisbremse Fehler gemacht hat. Wie das Landgericht Frankfurt am Main mitteilte, haftet der Gesetzgeber grundsätzlich nicht gegenüber einzelnen Bürgern.

Das Landgericht hatte vor rund einem Jahr festgestellt, dass die sogenannte Mietpreisbegrenzungsverordnung, kurz Mietpreisbremse, in Hessen unwirksam ist. Der Gesetzgeber habe die Verordnung nicht ordnungsgemäß begründet.

Einzelne Mieter haben dennoch keinen Anspruch auf Entschädigung für ihrer Ansicht nach zu viel gezahlte Miete, teilte das Landgericht mit. Der Gesetzgeber hafte grundsätzlich nur gegenüber der Allgemeinheit. Ausnahmen könnte es geben, wenn die Normen „nach dem Adressatenkreis und Regelungsinhalt eine besondere Berücksichtigung konkreter Interessen einzelner Bürger erfordern“. Das sei etwa bei Bebauungsplänen der Fall, die sich nur auf den Teil einer Gemeinde beziehen.

Die Mietpreisbremse habe jedoch 15 Gemeinden umfasst, mit bereits 1,5 Millionen Einwohnern in ihren fünf einwohnerstärksten Kommunen. Der Kreis der Betroffenen sei daher nicht eingeengt, so dass es keine besondere Beziehung zwischen Verordnung und bestimmten Betroffenen gebe.

Im konkreten Fall hatten Mieter geklagt, weil sie für ihre Wohnung 11,50 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter zahlen mussten. Die ortsübliche Vergleichsmiete lag bei 7,45 Euro. Sie forderten erfolglos die Rückzahlung zu viel gezahlter Miete beziehungsweise eine Mietsenkung.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Mieter können binnen eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht einlegen.

Der zuständige hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) begrüßte das Urteil. „Ungeachtet dessen arbeiten wir weiter an einer Fortschreibung und deutlichen Ausweitung der Mietpreisbremse in Hessen“, erklärte er. „Wir können nicht zulassen, dass Familien mit mittlerem Einkommen in Ballungsräumen kaum noch bezahlbare Wohnungen finden.“

Quelle: SPIEGEL ONLINE