Das Bundesministerium für Inneres, Bauen und Heimat hält den Berliner Mietendeckel für nicht verfassungsgemäß. Das geht aus einem entsprechenden Schreiben des parlamentarischen Staatssekretärs Marco Wanderwitz (CDU) an den CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Wegner hervor, das der Immobilien Zeitung vorliegt.
Eine Stellungnahme aus dem Bundesinnenministerium im Auftrag von Minister Horst Seehofer (CSU) sieht das Land Berlin „kompetenzrechtlich gehindert, gesetzliche Vorschriften zur Mietenbegrenzung zu erlassen“. Der Bund habe mit seiner Regelung des Mietpreisrechts auf dem freien Wohnungsmarkt von seiner Kompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG „abschließend Gebrauch gemacht“, sodass die „Gesetzgebungskompetenz der Länder gesperrt ist“.
Landesgesetzgeber darf nicht „verfälschen“
Angeführt wird unter anderem das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten, das vom Bundesverfassungsgericht kompetenzrechtlich nicht beanstandet worden sei. Die zentrale Neuregelung sei die Mietpreisbremse (§ 556d Abs. 1 BGB), die vorsieht, dass die Miete in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10% übersteigen darf. Die Mietpreisbegrenzung sei damit durch den Bund umfassend und abschließend geregelt worden. „Eine solche konzeptionelle Entscheidung des zuständigen Bundesgesetzgebers darf durch auf Spezialzuständigkeiten gründende Einzelentscheidungen eines Landesgesetzgebers nicht verfälscht werden“, sagt die Analyse aus dem Innenministerium. Durch den geplanten Berliner Mietendeckel würde jedoch den Vermietern untersagt, von rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, die ihnen die §§ 556d ff. BGB gewähren. Dies wäre ein Verstoß gegen die bundesstaatliche Kompetenzordnung, urteilt das Ministerium.
„Bundestag muss handeln“
Der Zentrale Immobilien Ausschusses (ZIA) fordert nun den Bundestag auf, „jetzt erst recht eine Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht einzureichen“. ZIA-Präsident Andreas Mattner: „Wir können nicht erst nach Jahren feststellen, dass die meisten Berliner Mietverhältnisse neu bewertet werden müssen. Dies ist ein Bärendienst für die Mieter – es gilt, großen Schaden von Berlin abzuwenden.“ Dabei sei nun ganz besonders der Bundestag gefragt.
Quelle: Immobilien Zeitung