Fr, 23.08.2019
Mehr Schutz für Mieter und eine AG zur Rente

Die Mietpreisbremse wird verlängert, bei Grundrente, Klima und Revisionsklausel einigt sich die GroKo auf das weitere Vorgehen: Was der Koalitionsausschuss beschlossen hat.

Mieter und Immobilienkäufer
Die Mietpreisbremse soll um fünf Jahre bis zum Jahr 2025 verlängert werden. Demnach darf die Miete bei neuen Verträgen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht mehr als zehn Prozent über der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ liegen.
Bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse soll zu viel gezahlte Miete auch rückwirkend zurückgefordert werden können – und zwar für einen Zeitraum von 2,5 Jahren nach Vertragsschluss. Die SPD hatte einen längeren Zeitraum angepeilt.
Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete wird von vier auf sechs Jahre verlängert. Ein Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts wird bis Jahresende vorgelegt.
Beim Kauf von Wohneigentum soll derjenige, der den Makler nicht beauftragt hat, höchstens 50 Prozent der Gebühren zahlen müssen – und nur dann, wenn der Auftraggeber seinen Anteil bezahlt hat. Die SPD hatte die Kosten dem Auftraggeber komplett aufbürden wollen.
Bis zum Ende des Jahres will die Regierung einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen vorlegen.
Weiter haben Union und SPD vereinbart, dass auch die Bahn nach Möglichkeit Grundstücke verbilligt für Mietwohnungsbau zur Verfügung stellt. Aus dem Bundeshaushalt sollen zudem nach Möglichkeit 100 Millionen Euro zur Reaktivierung von Brachflächen für den Wohnungsbau fließen.

Grundrente
Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sollen in den kommenden zwei bis drei Wochen ein Grundsatzpapier zum Thema Grundrente erarbeiten. Eine Arbeitsgruppe von Union und SPD soll dann nach einem Kompromiss in diesem Streit suchen. Während die SPD auf eine Grundrente ohne Prüfung der Bedürftigkeit pocht, bestehen CDU und CSU darauf.

Klimakabinett
Zur Vorbereitung der Entscheidungen des Klimakabinetts am 20. September wird der Koalitionsausschuss zu zwei weiteren Arbeitsgesprächen zusammenkommen, und zwar am 2. und 13. September. Bis dahin sollen Wege aufgezeigt werden, wie Union und SPD die CO2-Emissionen konkret senken wollen.

Revisionsklausel
Bis spätestens Mitte Oktober will die Bundesregierung gemeinsam eine Bestandsaufnahme des Regierungshandelns und der Einhaltung des Koalitionsvertrages vornehmen. Mit Blick auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Revisionsklausel wird davon dann auch abhängen, ob die Koalition zur Mitte der Legislaturperiode gemeinsam weiterarbeiten wird oder nicht. Die SPD will die Halbzeitbilanz dann bei ihrem Parteitag im Dezember bewerten.

Quelle: ZDF