Di, 18.04.2023
Kommt jetzt die Wärmewende?

Die Ampel-Koalition hat sich im Heizungsstreit geeinigt. Welche Verbote künftig gelten und wie der Einbau klimafreundlicher Heizungen bezahlt werden soll.

Nun gibt es doch einen gemeinsamen Plan der Ampel-Parteien für die Wärmewende: Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums liegt ein fertiger Gesetzentwurf vor. Der Einbau von Gas- und Ölheizungen wird demnach ab dem kommenden Jahr nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Wir klären die wichtigsten Fragen.

Müssen Eigentümer ihre alten Öl- und Gasheizungen jetzt austauschen?

Nein. Die Regierung hat sich darauf geeinigt, dass funktionierende Öl- und Gasheizungen weiter genutzt werden dürfen, wie ZEIT ONLINE aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums erfuhr. Eine sofortige Austauschpflicht ist nicht geplant und war auch von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) nie vorgesehen. Auch Heizungen, die wegen eines Defekts ausfallen, sollen repariert und weiterbetrieben werden dürfen. Bis 2045 soll der Einsatz fossiler Energieträger zum Heizen aber beendet sein. Spätestens dann muss Deutschland nämlich klimaneutral sein. Dazu hat es sich gesetzlich verpflichtet.

Und was gilt für den Einbau neuer Heizungen?

Jede neu eingebaute Heizung muss ab dem 1. Januar 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, so sehen es die Pläne der Regierung vor. Für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung gelten aber Übergangsfristen. Gehen alte Heizungen ab dem kommenden Jahr irreparabel kaputt, kann kurzfristig wieder ein Öl- oder Gaskessel eingebaut werden – zum Beispiel, um Lieferengpässe bei Wärmepumpen zu überbrücken. Innerhalb von drei Jahren nach Ausfall der alten Heizung müssen Eigentümerinnen und Eigentümer jedoch die neuen Vorgaben erfüllen.

Auch in anderen Fällen muss der Umstieg nicht sofort erfolgen. Ist zum Beispiel der Anschluss an ein Wärmenetz bereits absehbar, aber derzeit noch nicht möglich, gelten ebenfalls Übergangsfristen.

Welche Ausnahmen gibt es?

Eigentümer, die älter als 80 Jahre sind, werden von der Umtauschpflicht befreit. Erst wenn deren Haus vererbt oder verkauft wird, gelten die neuen Vorgaben. Eine Härtefallregelung soll zudem greifen, wenn die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist, also wenn Gebäudewert und Investitionssummen nicht in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Gibt es Alternativen zur Wärmepumpe?

Ganz im Sinne der FDP soll auch beim Thema Heizungen Technologieoffenheit gelten. Um die geplante 65-Prozent-Vorgaben zu erfüllen, können die Eigentümer aus mehreren unterschiedlichen Technologien wählen. Eine Festlegung auf Wärmepumpen gibt es nicht. Auch Heizungen, die mit Wasserstoff betrieben werden, bleiben erlaubt. Ob sie jedoch tatsächlich eine ernst zu nehmende Alternative werden, ist aufgrund der hohen Kosten und der geringen Verfügbarkeit von Wasserstoff äußerst fraglich.

Auch die Nutzung einer Hybridheizung, also einer Kombination aus Wärmepumpe und Gasheizung, ist möglich. Dabei könnte die Wärmepumpe vorrangig genutzt werden und die Gasheizung unterstützend einspringen, falls nötig. Weitere Optionen sind ein Anschluss an ein Wärmenetz, eine Biomasseheizung, eine Stromdirektheizung und eine Solarthermieanlage, sofern der Wärmebedarf eines Gebäudes damit gedeckt werden kann. Welche Heizung sinnvoll ist, hängt vom Gebäudetyp ab, also ob es sich um ein Mehrfamilien- oder Einfamilienhaus, einen Neubau oder eine Bestandsimmobilie handelt. Wärmepumpen beispielsweise laufen besonders effizient, wenn ein Haus gut gedämmt ist.

Welche Förderung gibt es?

Der Einbau von Wärmepumpen wird bereits jetzt mit bis zu 40 Prozent der Investitionskosten gefördert. Um die Förderung zu erhalten, muss die alte Heizung mindestens zwei Jahre in Betrieb gewesen sein und durch ein Heizsystem ersetzt werden, das zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzt. Wer sich zum Beispiel eine Wärmepumpe im Wert von 30.000 Euro installieren lässt, zahlt am Ende durch den Zuschuss lediglich 18.000 Euro.

Besonders ärmeren Menschen soll beim Austausch nun mit zusätzlichem Fördergeld geholfen werden. Wie hoch die Hilfen sein werden, ist allerdings noch nicht klar. Das Geld dafür soll aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen.

Bundesfinanzminister Christian Lindner warnte aber vor zu großen Erwartungen an staatliche Zuschüsse. „Die Möglichkeiten der Förderung durch den Staat sind begrenzt“, sagte der FDP-Politiker der Bild am Sonntag. Die Regierung arbeite jedoch an einem Förderprogramm, „das beachtlich sein wird“. Die Staffelung könnte sich laut Lindner am Zustand der alten Heizung orientieren. Menschen mit weniger Geld hätten „tendenziell“ auch Heizungen, die älter seien, sagte Lindner. Insofern sei „damit eine soziale Komponente verbunden“.

Quelle: Zeit Online