Mo, 28.06.2021
Größere Städte brauchen Mietspiegel

Der Bundestag hat eine Reform des Mietspiegel-Rechts beschlossen. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen künftig einen Mietspiegel erstellen. Das soll für Mieter und Vermieter Rechtssicherheit bringen.

Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen künftig einen Mietspiegel erstellen. Das hat der Bundestag am frühen Morgen beschlossen. Die Einführung dieser Pflicht ist Teil einer Reform, die auf eine größere Verbindlichkeit von Mietspiegeln abzielt. Diese werden von den Kommunen herausgegeben – meist in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Mieter und Vermieter.

Regeln klarer gefasst

Mietspiegel erleichtern die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete, die wiederum wichtig für Mieterhöhungen, Neuvermietungen sowie für die Miethöhe in Gebieten mit einer Mietpreisbremse sind. Durch die Reform werden die Grundlagen zur Erstellung von Mietspiegeln klarer gefasst. Dies ist auch eine Reaktion auf darauf, dass Mietspiegel in gerichtlichen Auseinandersetzungen zuletzt verstärkt infrage gestellt wurden. Mieter und Vermieter können nach den Plänen nun auch dazu verpflichtet werden, zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels Auskunft über ihr Mietverhältnis und ihre Wohnung zu erteilen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, Mieter und Wohnungssuchende müssten die Vergleichsmiete zuverlässig und rechtssicher anhand von Mietspiegeln ermitteln können. Qualifizierte Mietspiegel schafften Klarheit, was zulässig sei und was nicht. „Wir legen fest, welche Mindeststandards bei der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln beachtet werden müssen.“ So würden auch Rechtsstreitigkeiten verhindert.

In vielen Großstädten fehlen gültige Mietspiegel

In mehr als 80 der 200 größten deutschen Städte gebe es derzeit keinen gültigen Mietspiegel, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner. Ohne Mietspiegel sei die Mietpreisbremse aber „faktisch unwirksam“. Auch die Union betonte die Relevanz des Mietspiegels – für Mieter ebenso wie für Vermieter. Mietspiegel müssten künftig nach „anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen gebildet“ werden, erklärte der CDU-Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak.Zu Beginn dieses Jahres war der Mietspiegel schon einmal verändert worden. Es gehen seitdem die Mietpreise der vergangenen sechs statt nur vier Jahre ein. Das soll die Vergleichsmiete mindern und Mieterhöhungen bremsen. Die nun beschlossene Reform sieht auch vor, dass Mietspiegel nach zwei Jahren aktualisiert und nach vier Jahren neu erstellt werden müssen.

Quelle: tagesschau