Mo, 25.05.2020
Das Einkommen sinkt, die Wohnkosten bleiben – viele Mieter geraten in Bedrängnis

Der Staat hat Mieter und Vermieter bereits entlastet. Trotzdem werden viele Menschen in den nächsten Monaten ihre Mieten nicht zahlen können.

Gert G. Wagner ist Senior Research Fellow beim Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und Mitglied des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen (SVRV). Christian Groß ist Volkswirt und Mitarbeiter im wissenschaftlichen Stab des SVRV und Konstantin Göbler ist Statistiker und Mitarbeiter der DIW Econ am DIW Berlin.

Viele Berlinerinnen und Berliner werden in den nächsten Monaten wegen der Coronakrise Schwierigkeiten haben, ihre Miete zu bezahlen, prophezeite der Berliner Mieterverein. Und die Befürchtungen sind begründet – und zwar nicht nur in Berlin, sondern in ganz Deutschland, wie aktuelle repräsentative Zahlen zeigen.

Seit einigen Jahren gilt die Regel, dass ein Haushalt dann finanziell überlastet ist, wenn mehr als 40 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens auf Wohnkosten entfallen. Von Corona verursachte Einkommensausfälle machen dies für mehr Menschen als zuvor plötzlich zu einem realen Problem: Das Nettoeinkommen vieler Menschen ist quasi über Nacht aufgrund von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit um bis zu 40 Prozent eingebrochen. Gleichzeitig sind die Preise insbesondere von Nahrungsmitteln aufgrund von Ernteausfällen im vergangenen Jahr und Reisebeschränkungen für Erntehelfer aus dem Ausland gestiegen.

Unverändert hoch geblieben ist aber der mit Abstand größte Block der Lebenshaltungskosten, die Wohnkosten. Die Belastungsquote misst, ob die gesamten Wohnkosten eines Haushalts, also Nettokaltmiete für Mieter beziehungsweise Zahlungen für ein Immobiliendarlehen für Wohneigentümer plus Betriebskosten plus Heizung plus Strom, in einem gesunden Verhältnis zum Nettoeinkommen eines Haushalts stehen. Die Quote betrug vor der Coronakrise im Schnitt 26 Prozent, wird aber in vielen Fällen (weit) überschritten, beispielsweise, wenn man Mieter statt Eigentümer ist, in einer der Metropolen Deutschlands lebt, alleine eine Wohnung bewohnt, über ein geringes Einkommen verfügt oder alleinerziehend ist.

Zehn Millionen Haushalte in Deutschland haben keine Rücklagen
Es ist nicht überraschend, dass die Wohnkosten besonders diejenigen Haushalte finanziell zu überlasten drohen, die nicht auf Rücklagen zurückgreifen können. Vielen wird aber nicht klar sein, dass immerhin knapp ein Viertel aller Haushalte in Deutschland, also rund zehn Millionen Haushalte, keine solche Rücklagen hält, wie aktuelle Daten der bevölkerungsrepräsentativen Stichprobe des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigen.

Bereits ab einem Verlust des Haushaltseinkommens von 100 Euro pro Monat kommen die darunterfallenden Mieterhaushalte der 40 Prozent-Belastungsgrenze nahe, ab einem Verlust von 400 Euro überschreiten sie sogar die 50-Prozent-Marke. Wohneigentümer, die Verpflichtungen aus einem Immobiliendarlehensvertrag haben und über keine Rücklagen verfügen, können natürlich auch die 40 Prozent-Grenze überschreiten, und zwar ab einem Einkommensverlust von etwa 450 Euro im Monat.

Haushalte in Großstädten und Haushalte in kleineren Stadt- und Gemeindetypen sind von drohender Überlastung im Ergebnis gleichermaßen betroffen – wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Zwar bestätigen unsere Daten den üblichen Befund, wonach das Ausgangsniveau der Wohnkostenbelastungsquote von Mietern in Großstädten aufgrund höherer Mieten im Schnitt höher ist. Einkommenseinbußen hingegen schlagen sich aufgrund der niedrigeren Einkommen in kleineren Stadt- und Gemeindetypen relativ stärker auf die dortige Wohnkostenbelastungsquote nieder – trotz niedrigerer Mieten. Daher gelten unsere Ergebnisse für ganz Deutschland.

Die ergriffenen Maßnahmen reichen voraussichtlich nicht
Die Bundesregierung hat Maßnahmen zum Schutz von Mietern und Wohneigentümern ergriffen, die mit Zahlungen in Verzug geraten könnten. So beschloss der Deutsche Bundestag, dass Mietverhältnisse nicht allein aufgrund von pandemiebedingten Mietrückständen im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 gekündigt werden können. Diese Regelung gilt bis zum 30. Juni 2022. Auch fällig werdende Ansprüche der Banken gegen Wohneigentümer, die zur Finanzierung ihrer Immobilie ein Verbraucherdarlehen aufgenommen haben, werden kraft Gesetzes für drei Monate gestundet, wenn der Wohnungseigentümer aufgrund der Corona-Pandemie Einkommensausfälle hat, die ihm die Bedienung des Kredits unzumutbar machen.

Die Ergebnisse unserer Studie weisen darauf hin, dass die ergriffenen Maßnahmen zum Schutz von Mietern und Wohneigentümern aller Voraussicht nach nicht genügen werden. Gesamtwirtschaftliche Analysen gehen nur von einer sehr langsamen Erholung der wirtschaftlichen Situation aus – mit den entsprechenden Konsequenzen für die Einkommenssituation der Haushalte.

Die Politik ist daher gefragt, die finanzielle Situation von Mietern und Eigentümern weiterhin genau zu beobachten. Zu diesem Zweck werden in den nächsten Monaten gezielt Daten erhoben, indem knapp 10.000 Menschen in Deutschland im Rahmen des SOEP gezielt befragt werden. Daraus lässt sich dann ersehen, ob weitere geeignete Maßnahmen zum Schutze der Mieter und Eigentümer ergriffen und bestehende Regelungen verlängert werden müssen.

Quelle: Der Tagesspiegel