Berlin ließ Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen einfrieren und setzte Mietobergrenzen. Das verstößt nach Überzeugung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz: Das Land habe seine Kompetenzen überschritten.
Es ist eine schwere Niederlage für den rot-rot-grünen Senat in Berlin: Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe war das Land nicht berechtigt, die Mieten in Berlin per Gesetz zu deckeln. Da der Bund bereits 2015 die Mietpreisbremse beschlossen hatte, liege die Gesetzgebungsbefugnis ausschließlich bei ihm, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
Der Berliner Mietendeckel war bundesweit einmalig, das von der rot-rot-grünen Koalition verabschiedete Gesetz war zunächst bis 2025 befristet. Am 23. Februar 2020 wurden die bestehenden Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt eingefroren – und zwar auf dem Stand vom Juni 2019. Für den Fall, dass die Mieter wechseln, sah das Gesetz vor, dass es bei der alten Miete bleibt oder Obergrenzen greifen. Mieten, die um mehr als 20 Prozent über der für die Wohnung geltenden Obergrenze liegen, galten als zu hoch. Seit dem 23. November waren betroffene Vermieter gesetzlich verpflichtet, sie abzusenken. Bei Verstößen drohte ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Der Mietendeckel galt nicht für neue Wohnungen, die von 2014 an fertiggestellt worden waren. Die Regelung war auf fünf Jahre befristet, also bis 2025.
Zwei Eilentscheidungen zum vorläufigen Inkrafttreten von Teilregelungen sind in Karlsruhe im vergangenen Jahr gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht entschied damals aber nicht grundsätzlich über die Verfassungsmäßigkeit des Mietendeckels. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte im Herbst ein Verfahren ausgesetzt, um auf die Entscheidung aus Karlsruhe zu warten. Die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht hatten mehr als 280 Bundestagsabgeordnete von FDP und Union angestoßen, mit einem gemeinsamen Normenkontrollantrag. Auch das Berliner Landgericht und ein Amtsgericht, bei denen Vermieter geklagt haben, hielten die Vorschriften für verfassungswidrig und schalteten Karlsruhe ein. (Az. 2 BvF 1/20 u.a.)
Quelle: SPIEGEL Wirtschaft