Mo, 24.02.2020
Quorum für Klage gegen Mietendeckel bereits erreicht

CDU-Bundestagsfraktion lässt den Berliner Mietendeckel vom Verfassungsgericht prüfen. Bereits 190 Abgeordnete sollen die Klage unterstützen.

Die CDU-Bundestagsfraktion will den Berliner Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe juristisch prüfen lassen. Eine abstrakte Normenkontrolle dazu werde bereits von mehr als einem Viertel der Mitglieder des Bundestags unterstützt, teilte der Berliner CDU-Politiker Jan-Marco Luczak am Dienstag in Berlin mit. Der Antrag beim Bundesverfassungsgericht soll „deutlich vor der Sommerpause“ gestellt werden.

Bei einer abstrakten Normenkontrolle wird eine Rechtsnorm auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft. Sie erfolgt unabhängig von einer eigenen Betroffenheit des Antragstellers. Eine abstrakte Normenkontrolle muss von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages unterstützt werden. Das entspricht 178 Abgeordneten. Luczak hat nach eigenen Angaben bereits mehr als 190 Unterschriften gesammelt.

„Es ist ein starkes Signal, dass so viele Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU eine abstrakte Normenkontrolle gegen den Mietendeckel unterstützen“, erklärte Luczak. Da sich die FDP an der Klage beteiligen werde und selber Unterschriften sammle, würden am Ende mehr als 250 Bundestagsabgeordnete der Normenkontrolle zustimmen. Der im Januar vom rot-rot-grünen Senat in Berlin beschlossene Mietendeckel sei „klar verfassungswidrig“, weil er die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers für das Mietrecht missachte. Er hebele mieterschützende Regelungen wie die Mietpreisbremse aus und schade Mietern.

Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) begrüßte, dass der Antrag auf ein Normenkontrollverfahren die erforderliche Unterstützung im Bundestag hat. „Jetzt kann dieser wohnungspolitischen Geisterfahrt in Karlsruhe ein Ende gesetzt werden“, teilte BFW-Präsident Andreas Ibel mit. Der Berliner Senat mache die Hauptstadt zum „Versuchslabor für Phantastereien einer staatlichen Preiskontrolle“.

Die Eingriffe des Senats träfen kaum börsennotierte Unternehmen sondern private Vermieter wie Genossenschaften oder Einzelvermieter. Mitgliedsunternehmen haben als Folge des Mietendeckels nach Angaben des BFW bereits geplante Neubauvorhaben von mehr als 9000 Wohnungen zurückgestellt.

Quelle: Frankfurter Allgemeine