Sa, 09.03.2019
Karlsruhe setzt Mietpreisbremse auf die Agenda

Jetzt ist es offiziell: Das Bundesverfassungsgericht wird 2019 zur Mietpreisbremse verhandeln. Das geht aus der Jahresvorschau des Gerichts hervor.

In der Liste des 1. Senats sind drei Verfahren genannt (1 BvL 1/18, 1 BvL 4/18 und 1 BvR 1595/18). Alle haben ihren Ursprung in Berlin, wo besonders heftig um die Frage gestritten wird, ob die Mietpreisbremse mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht. Die Mietrechtskammern des Landgerichts sind unterschiedlicher Meinung.

Verfassungsgemäß oder nicht?
Karlsruhe wird sich zum einem mit zwei Vorlagen der 67. Kammer beschäftigen. Sie hält die in § 556d BGB festgeschriebene Mietpreisbremse für verfassungswidrig, weil diese gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs.1 GG) verstößt. Vermieter würden ungleich behandelt, weil die ortsübliche Vergleichsmiete als Bezugsgröße für die Mietpreisbremse in Städten wie Berlin und München weit auseinanderklaffe; Vermietern in München könnte deshalb eine höhere Miete erlaubt sein, argumentiert die 67. Kammer (Az. 67 S 149/17, Beschluss vom 14. September 2017 und Urteil vom 19. September 2017 sowie Az. 67 S 328/17, Beschluss vom 12. April 2018). Außerdem dürfe nicht sein, dass Vermieter, die ohnehin überhöhte Mieten kassiert hätten, dadurch belohnt würden, dass sie dieses Niveau auch bei einer Neuvermietung beibehalten dürften statt die Bremse einzuhalten.

Vermieterin kämpft gegen Mietpreisbremse
Das dritte Verfahren hat eine Vermieterin angestrengt. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wehrt sie sich gegen ein Urteil der 64. Kammer des Landgerichts Berlin, die den Mietern mit Hinweis auf die Bremse einen Anspruch auf Erstattung zu viel gezahlter Miete zuerkannte. Die Vermieterin hält die Bremse für verfassungswidrig, konnte davon aber die 64. Kammer nicht überzeugen: Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit seien unbegründet, so die Richter (Az. 64 S 199/17, Urteil vom 20. Juni 2018).

Nun soll Karlsruhe Klarheit und Rechtssicherheit über Berlin hinaus schaffen. Ob und wann genau das Verfassungsgericht zur Mietpreisbremse mündlich verhandelt, ist noch offen.

Quelle: ImmobilienZeitung