Mo, 19.04.2021
Der Berliner Mietendeckel wurde gekippt – was das für Millionen von Mietern bedeutet

Der Mietendeckel war das Prestigeprojekt der rot-rot-grünen Berliner Landesregierung. Doch jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Das Gesetz ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig. Der Bundesgesetzgeber habe das Mietpreisrecht abschließend geregelt, für eigene Gesetze der Länder sei deshalb kein Raum. Der Mietendeckel: Makulatur.

Das Gesetz sah vor, die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 einzufrieren. Mieten, die mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen lagen, waren gesetzlich verboten. Die Regelung war auf fünf Jahre befristet.

Berliner Mieterinnen und Mieter drohen Rückzahlungen

Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen war vor der Entscheidung davon ausgegangen, dass Mieterinnen und Mieter wieder die eigentliche, höhere Miete zahlen müssen, sofern das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel kippt. Für den Fall, dass das rückwirkend gilt, hatte sie Mieterinnen und Mietern bereits empfohlen, das gesparte Geld vorerst zurückzulegen, um notfalls die Differenz für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuzahlen.

Berliner Mieterinnen und Mieter müssen somit unter Umständen erhebliche Nachzahlungen leisten, was in der wirtschaftlich angespannten Situation durch die Corona-Krise viele vor Probleme stellen könnte.

Berliner Senat sieht sich in der Verpflichtung, sozial verträgliche Lösungen zu entwickeln

Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen teilte am Donnerstag mit, dass die Entscheidung für Mieterinnen und Mieter bedeute, „dass sie wieder die mit ihren Vermieterinnen und Vermietern auf Grundlage des BGB vereinbarten Mieten zu entrichten und gegebenenfalls auch die Differenz zwischen der Mietendeckelmiete und der Vertragsmiete nachzuzahlen haben“. Sebastian Scheel (Die Linke), Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, sagte, der Senat werde am Dienstag über die Konsequenzen aus dem Urteil beraten. „Dabei sieht sich der Senat auch in der Verpflichtung, sozial verträgliche Lösungen für Mieterinnen und Mieter zu entwickeln.“ Dem „Tagesspiegel“ sagte Scheel: „Wir werden keinen Mieter, der in Not geraten ist, im Stich lassen.“ Alle Mieter würden allerdings nicht in den Genuss kommen, sondern nur bei Härten, „wenn man sich die Miete vom Kühlschrank absparen muss“.
Die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht hatten mehr als 280 Bundestagsabgeordnete von FDP und Union angestoßen, mit einem gemeinsamen Normenkontrollantrag. Die FDP begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. «Dass der Mietendeckel nichtig ist, ist eine gute Nachricht. Denn derlei Eingriffe in den Markt sind bloße Symptombekämpfung», sagte FDP-Fraktionsvize Michael Theurer. Der bau- und wohnungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Föst, ergänzte: «Der Berliner Senat hat die Mieterinnen und Mieter wider besseren Wissens für ein ideologisches Experiment missbraucht und das ist gründlich misslungen». Die Zeche zahlten nicht die Politiker, sondern die Menschen in Form von Mietnachzahlungen und Wohnungsnotstand.

Vonovia will auf Mietnachzahlungen verzichten

Vonovia, Deutschlands größtes Wohnungsunternehmen, teilte kurz nach der Entscheidung aus Karlsruhe mit, das Unternehmen verzichte auf Mietnachzahlungen. Den Mieterinnen und Mietern sollten „keine finanziellen Nachteile aufgrund getroffener politischer Entscheidungen entstehen“. „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist folgerichtig, auch war der Mietendeckel nicht geeignet, die Probleme auf dem Berliner Wohnungsmarkt zu lösen“, sagte Rolf Buch, Vorstandsvorsitzender von Vonovia.

Die Wohnungsgesellschaft Deutsche Wohnen teilte mit: „Für die Begleichung des Restbetrags der fälligen Miete bietet die Deutsche Wohnen unterschiedliche Möglichkeiten an, von Einmal- über Ratenzahlungen bis hin zu Stundungen.“ Bei sozialen Härtefällen werde das Unternehmen gemeinsam mit den Mieterinnen und Mietern individuelle Lösungen finden.
Der Deutsche Mieterbund bezeichnete die Entscheidung aus Karlsruhe als „bitter“. Sie sei aber „auch ein lauter Weckruf an den Bundesgesetzgeber endlich zu handeln und die Mietenexplosion in vielen deutschen Städten zu stoppen“, sagte der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. „Nachdem der Berliner Weg heute in Karlsruhe gestoppt wurde, werden wir mit noch mehr Ansporn für einen bundesweiten Mietenstopp kämpfen. Und dabei sind wir nicht alleine, eine immer größer werdende Allianz aus Mieter:innen, Mietervereinen und –initiativen, Gewerkschaften und Sozialverbänden kämpft gemeinsam dafür, dass Mieten endlich wiederbezahlbar werden – jetzt erst Recht“, sagte Siebenkotten.

Mietpreisbremse könnte wieder wichtiger werden

Für Mieterinnen und Mieter dürfte nun wieder das Instrument der sogenannten Mietpreisbremse interessant werden. Das Gesetz wurde 2015 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und gilt in Gebieten mit „angespannter Wohnungslage“ – in Berlin gilt sie in der ganzen Stadt. Ziel des Gesetzes ist es, den rasanten Anstieg der Mieten vor allem in Ballungsgebieten einzudämmen. Demnach sollen bei Neuvermietungen die Mieten nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Neubauten, die erstmals genutzt und vermietet werden, sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Die IHK Berlin und der Verein Berliner Kaufleute und Industrieller (VBKI) begrüßten das Urteil aus Karlsruhe in einer gemeinsamen Erklärung. „Das krachende Scheitern des Mietendeckels hat einmal mehr gezeigt, dass die Politik der Konfrontation das Wohnungsbauproblem in Berlin nicht nur nicht löst, sondern im Gegenteil noch vergrößert.“ Es brauche „einen Schulterschluss zwischen allen Akteuren der Wohnungswirtschaft“, um den sozialen und ökologischen Herausforderungen des Wohnungsbaus zu begegnen.

Seehofer: „Der Mietendeckel ist jetzt Geschichte“

Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) sagte: „Der Mietendeckel ist jetzt Geschichte“. Das sei gut, „denn auch baupolitisch war er der völlig falsche Weg. Er hat für Unsicherheit auf den Wohnungsmärkten gesorgt, Investitionen ausgebremst und keine einzige neue Wohnung geschaffen“.
Die Landesvorsitzenden der Berliner SPD, Franziska Giffey und Raed Saleh, erklärten, das Urteil zeige die Grenzen der Gesetzgebungskompetenz der Länder auf. Der Bund sei nun gefordert, den Mieterschutz weiter zu verbessern. Die Union forderten sie auf, „ihren Widerstand gegen eine wirksame Mietpreisregulierung im Bund einzustellen“.

Quelle: BUSINESS INSIDER