Mi, 30.10.2019
Berliner CDU-Fraktion kündigt Klage gegen Mietendeckel an

Aus Sicht der Berliner CDU-Fraktion verstößt das Mietendeckel-Gesetz gegen die Verfassung. Sie will dagegen klagen. Fraktionschef Dregger hofft auf eine Entscheidung vor der nächsten Wahl.

Die Berliner CDU-Fraktion ist entschlossen, aus verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Mietendeckel-Gesetz zu klagen. „Wir wollen schnellstmöglich Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter, daher werden wir in jedem Fall klagen“, sagte CDU-Fraktionschef Burkard Dregger.

Das sei auch unabhängig davon, ob die CDU-Bundestagsfraktion dasselbe mache. „Wir haben alle ein Interesse daran, dass das Gesetz möglichst schnell überprüft wird. Wir als CDU-Fraktion stehen dazu bereit und haben das im Fraktionsvorstand beschlossen.“

Der Senat hat das Mietendeckelgesetz am 22. Oktober beschlossen, mit dem die Mieten in Berlin für fünf Jahre eingefroren werden sollen. Ob es gegen die Verfassung verstoßen könnte, war bereits zuvor umstritten. Ein Gesichtspunkt dabei ist, ob das Land Berlin überhaupt ein solches Gesetz auf den Weg bringen darf. „Ich bin der festen Überzeugung, dass die Gesetzgebungskompetenz für das Land nicht vorliegt“, sagte Dregger.

„Sie müssen nur die Verlautbarungen aus der Koalition verfolgen, um zu wissen, dass sie selbst mit einer Aufhebung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht oder den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin rechnet“, ergänzte Dregger. Die große Frage sei, wie lange so ein Verfahren dauere.

„Wir können durch das Normenkontrollverfahren den direkten Zugang zu beiden Verfassungsgerichten ebnen“, erklärte Dregger. „Da müssen sich nicht Mieter oder Vermieter durch die Instanzen klagen, wir können diesen Weg abkürzen. Ich glaube, es ist verantwortungsvoll, das zu ermöglichen, damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten besteht.“ Er hoffe sehr, dass es vor der Abgeordnetenhauswahl in zwei Jahren zu einer klaren Entscheidung komme.

Bei der Normenkontrolle prüft das Verfassungsgericht, ob eine rechtliche Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eine Normenkontrollklage können die Bundesregierung, Landesregierungen oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages anstrengen. Die Verfassungsrichter können die Regelung für nichtig erklären oder Änderungen verlangen.

„Politisch glaube ich nicht, dass die Koalition wanken wird“, so der CDU-Fraktionschef. „Der Populismus, der mit dem Mietendeckelgesetz einhergeht, der auch die Chance bietet, Zustimmung in der Stadt zu generieren, verfängt.“ Dregger kündigte an, bei jeder Ausschusssitzung den Innen- und damit auch Verfassungssenator, Andreas Geisel, mit der Frage zu konfrontieren, ob er mit diesem Gesetzentwurf die Verfassung breche.

SPD-Fraktionschef Raed Saleh verteidigte den Mietendeckel am Samstag beim SPD-Parteitag als Vorbild für ganz Deutschland. Er kritisierte die bereits zuvor bekannte Überlegung der CDU, gegen den Mietendeckel klagen zu wollen. „Schämen sollten Sie sich dafür“, sagte Saleh. „Ich glaube, Ludwig Erhard würde sich im Grab umdrehen.“

Die Berliner SPD hat sich bei ihrem Parteitag außerdem gegen Bestrebungen einer Mieterinitiative gestellt, Immobilienkonzerne mit mehr als 3000 Wohnungen in der Hauptstadt zu enteignen. Die Delegierten beschlossen mehrheitlich einen Antrag, in dem das Mittel der Vergesellschaftung als „gegenwärtig nicht zielführend“ bezeichnet wird. Auch die Frage, ob solche Enteignungen verfassungsrechtlich möglich sind, gilt als umstritten.

Quelle: WELT